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Im Strahlenschutz werden ionisierende Strahlen und nichtionisierenden Strahlen unterschieden.

  1. Ionisierende Strahlung
    Radioaktivität ist eine natürliche Eigenschaft einiger Atome. Instabile Atome zerfallen und senden dabei ionisierende Strahlung aus. Es sind verschiedene Strahlungsarten zu unterscheiden:

    • Teilchen (Neutronen, Protonen, a-Strahlung, b-Strahlung)
    • Elektromagnetische Wellen (g-Strahlung, Röntgenstrahlung, Photonen)
    Die ionisierenden Strahlungen kommen aus natürlichen Strahlenquellen (kosmische Strahlung aus dem Weltraum, natürliche radioaktive Stoffe im Erdboden bzw. im menschlichen Körper) und künstlichen bzw. zivilisatorischen Strahlenquellen (Strahlung durch Medizin, Industrie, Forschung, Kerntechnik, Heimanwendungen).
    Beim radioaktiven Zerfall handelt es sich um Kernumwandlungen instabiler Atomkerne. Ein Atom mit einem sehr instabilen Kern hat eine kurze Halbwertszeit. Die Einheit zur Angabe der Aktivität eines radioaktiven Stoffes heißt Becquerel und entspricht einer Kernumwandlung pro Sekunde. Das Maß für die Geschwindigkeit des radioaktiven Zerfalls ist die Halbwertzeit.
    Die wichtigsten Arten der von Atomen ausgesandten ionisierenden Strahlungen sind Alpha-, Beta- und Gammastrahlung. Röntgenstrahlen werden in einem speziellen Gerät (Röntgenanlage, Beschleuniger) durch Beschuss einer Elektrode mit beschleunigten Elektronen erzeugt und sind eine Form elektromagnetischer Strahlung ohne Masse oder Ladung.
    Alle diese Strahlenarten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Durchdringungsvermögens.
  2. Nichtionisierende Strahlung
    Es ist diejenige elektromagnetische Strahlung deren Quantumenergie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren. Das Spektrum der nichtionisierenden Strahlung umfasst die elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich von 0 - 300 GHz oder einer Wellenlänge von unendlich bis 1 mm und die optische Strahlung mit einer Wellenlänge von 1 mm bis 10 nm. Zur optischen Strahlung gehören die UV-Strahlung (10 nm 400 nm), das sichtbare Licht (400 nm - 780 nm) und die Infrarot-Strahlung (780 nm -1 mm).

Diese Kategorie beschäftigt sich mit den Gefahren beim Umgang mit ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen, den Schutzmaßnahmen vor diesen Strahlungen und Fragen der Reaktorsicherheit.

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