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Prozessfinanzierer führen weder Rechtsberatung durch, noch vertreten sie Mandanten vor Gericht. Diese Unternehmen übernehmen lediglich die finanziellen Aspekte einer Klage, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten. Da die Führung eines Rechtsstreits vor Gericht mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist und selbst bei einer aussichtsreichen Klage ein gewisses Prozess- und damit verbundenes Kostenrisiko immer noch besteht, werden für bestimmte Leistungsklagen Prozessfinanzierungen angeboten. Dabei übernehmen die Prozessfinanzierer die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten, die man als Kläger sonst zunächst einmal hätte selbst zahlen müssen. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Kläger, dem Finanzierungsunternehmen im Erfolgsfall eine vertraglich festgelegte Erfolgsquote vom erstrittenen Ertrag zu überlassen. Dabei variieren die Erfolgsquoten sowohl von Fall zu Fall, als auch zwischen den Finanzierungsunternehmen. Bei einigen Unternehmen muss auch ein Mindeststreitwert in bestimmter Höhe erreicht sein.

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